Allgemeine GeschäftsbedingungenStefan Diller – Wissenschaftliche Photographie WürzburgAllgemeines 1.1 Alle Angebote, Lieferungen, digitale Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibendund nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur beischriftlicher Bestätigung durch Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie. 1.2 Unsere Lieferbedingungen können nur durch sofortige Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen abZugang beim Besteller wirksam abgelehnt werden Wurde das Bildmaterial elektronisch bzw. digital (per e-mail o.a.) versandt oderüber das Internet / online bezogen, ist den Lieferbedingungen ausdrücklich per E-mail an die Adresse diller@stefan-diller.com mitSendebestätigung zu widersprechen und verbindlich zu erklären, dass die übermittelten / heruntergeladenen Daten vollständiggelöscht und weder weitergegeben, noch anderweitig gespeichert, ausgedruckt oder verwendet wurden.1.3 Reklamationen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller schriftlichmitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung. Beiunterlassener Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. 1.4 Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie bietet in erster Linie umfangreiche Serviceleistungen hinsichtlich ausführlicherDokumentationen, der Auswahl von Bildmaterial sowie der Zurverfügungstellung digitalisierter Bilddateien an. AusgewähltesBildmaterial wird in Form von qualitativ hochwertigen Druckvorlagen (auch in digitalisierter Form) und ausführlicher Dokumentationgeliefert. Ergänzend werden solche Nutzungsrechte, die Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie vom Fotografen oderbildenden Künstler erwerben konnte, auf Wunsch dem Besteller im Rahmen der von ihm angegebenen Nutzung eingeräumt.Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie bzw. der Urheber. Dies giltunabhängig davon, ob das Material physisch oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt wurde und auch, wenn es der Bezieher überDritte erhalten haben sollte. Das Bildmaterial wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne desUrheberrechts (vgl. Ziffer 3.) sowie unter Leistungsschutzrecht zur Verfügung gestellt. 1.5 Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf demLieferschein genannten Frist zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher sofort zu löschen oder in anderer Weise zu vernichten.Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist spätestens nachWerkerstellung zurückzugeben bzw. zu löschen; sollte hierfür eine Frist von 90 Tagen überschritten werden, muss die ausdrücklicheErlaubnis zur Verlängerung der Leih- bzw. Speicherungszeit von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie vor Ablauf eingeholtwerden.HonorareJede Bestellung, jeder Bezug und jede Verwendung unseres Bildmaterials – unabhängig ob zu rein internen (Auswahl)-Zweckenoder für Veröffentlichungen – ist honorarpflichtig, wie nachfolgend beschrieben:2.1 DokumentationshonorarFür alle Bildlieferungen und (elektronische/digitale) Bildübermittlungen und die damit verbundenen Kosten der Recherche,Bildbeschaffung und zeitweiligen Überlassung des Bildmaterials berechnen wir ein Dokumentationshonorar, das sich nach Art undUmfang des entstandenen Aufwandes errechnet und dessen Höhe den jeweils gültigen Preislisten von Stefan Diller - WissenschaftlichePhotographie zu entnehmen ist.. Mit der Bezahlung dieses Dokumentationshonorars erwirbt der Besteller weder Nutzungs- nochEigentumsrechte. Versand- bzw. Übermittlungskosten fallen gesondert an.2.2 LayouthonorarUnser Dia / Ektachrom-Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eineLayoutgebühr berechnet. Entsprechendes behalten wir uns auch bei elektronischem Abruf und Ausdruck unserer Vorlage, auch ohnedass eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt, vor. Dies betrifft Insbesondere die Zurverfügungstellung von High-ResolutionBilddaten ohne sichtbares Watermarking. 2.3 Bildhonorar/Honorar für die Einräumung von Rechten am fotografischen Nutzungsrecht2.3.1 Die Einräumung von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht wird stets zusätzlich berechnet (Bildhonorar). WeitereKosten für die evt. erforderliche Einholung ergänzender Nutzungsrechte anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber sind hierinnicht enthalten. 2.3.2 Das Bildhonorar ist auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, beiVerwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen,Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden, geschuldet. 2.3.3 Das Bildhonorar ist vorab zu vereinbaren. Es richtet sich nach Medium, Art, Umfang und Dauer der Nutzung. Erfolgt keineHonoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltendenHonorarsätzen von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist StefanDiller - Wissenschaftliche Photographie berechtigt, ein Pauschalhonorar für eine konkrete zeitliche, inhaltliche und örtliche Nutzungzu berechnen oder die Nutzung zu verweigern. 2.3.4 Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang, Zeitraum und Geltungsbereich. Jedeweitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf stets unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 2.3.5 Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein CD-Cover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist fürdas darauf erkennbare Bildmotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild imursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Die Nutzung ist nur nachvorheriger schriftlicher Zustimmung durch Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie erlaubt. Stefan Diller - WissenschaftlichePhotographie ist hierbei über den genauen Verwendungszweck und –umfang zu informieren. 2.4 Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer undKünstlersozialversicherungsabgabe. 2.5 Avise und Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers /Titel des Bildes geleistet werden. Der Verwender hat Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie außerdem darüber zuinformieren, in welcher Publikation und an welcher Stelle das Bildmaterial verwendet wurde. Fehlen diese Angaben, wird einezusätzliche Aufwandsgebühr erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. 3. Uhrheber- und Verwertungsrechte3.1 Grundsätzlich wird nur ein einfaches und nichtexklusives Nutzungsrecht am Urheberrecht des Fotografen, der das Bildmaterialhergestellt hat, zu den im Lieferschein oder in der Rechnung genannten zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Maßgaben eingeräumt,soweit nichts anderes bestimmt ist (z. B. in Fällen, in denen lediglich eine Reprovorlage geliefert wird). Die Rechteeinräumungerfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Honorars. 3.2 Der Besteller hat bei der Bestellung - spätestens jedoch vor der technischen Verwendung der Bilder - Art, Umfang, Dauer undGeltungsbereich der beabsichtigten Nutzung vollständig anzugeben. Die Nutzungsgenehmigung durch Stefan Diller - WissenschaftlichePhotographie erfolgt stets ausschließlich bezogen auf die vom Besteller gemachten Angaben und ist nur wirksam, wenn sie schriftlicherteilt wurde. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis alsnicht erteilt. Nutzungsfreigaben, die pauschal für das „Internet“ oder die „Online-Nutzung“ erfolgen, gelten ausdrücklich nicht fürsämtliche elektronischen/digitalen Medien, wie bspw. CD-Rom oder sonstige Mulltimediaprodukte. 3.3 Die Nutzung darf nur in der Originalfassung des überlassenen Bildmaterials erfolgen. Bearbeitungen bedürfen stets der vorherigenschriftlichen Zustimmung. Digitale Nachbearbeitung / Aufbereitung ist davon ausgenommen, solange der Bildinhalt nicht verändertwird. Bei farb- und qualitätskontrollierten Bilddateien geschieht jede Nachbearbeitung, insbesondere bei kunsturheberrechtlichgeschützten Autoren, auf eigene Verantwortung. Eine etwaige Zustimmung von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ersetzt nicht die ggf. erforderliche Zustimmung weiterer Rechteinhaber bei urheberrechtlich geschützten Werken. 3.4 Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, auch an andere Redaktionen einesVerlages oder an konzernverbundene Unternehmen, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stefan Diller -Wissenschaftliche Photographie gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen, die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen,Vergrößerungen , Digitalausdrucken und die elektronische Speicherung oder Verarbeitungen von Bilddaten für Archiv- und sonstigeZwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte außerhalb der Werkerstellung nicht gestattet. 3.5 Die elektronische/digitale Verarbeitung des Bildmaterials im Rahmen des vertraglich vereinbarten elektronischen Abrufs ist nurfür die eigenen Zwecke des Bestellers erlaubt. Das Bildmatereial darf nur für die Dauer der rechtmäßigen Nutzung gespeichertwerden und ist anschliessend sofort zu löschen. Jede Weitergabe ist unzulässig. 3.6 Wir behalten uns die Einräumung von sonstigen Rechten (z. B. an Verwertungsgesellschaften) ausdrücklich vor und erkennenKlauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte (z. B.Exklusivrechteklauseln), nicht an. 3.7 Bei Bildvorlagen, deren Bildinhalte weitere Urheberrechte berühren (z. B. bei abgelichteten Werken der bildenden unddarstellenden Kunst oder Filmwerken, die noch von der Schutzdauer des Urheberrechtsgesetzes umfaßt sind), sind dieentsprechenden Nutzungsrechte sowie sonstige Veröffentlichungsgenehmigungen (z. B. vom Urheber, von Verwertungsgesellschaften, Sammlungen, Museen etc.) vom Besteller bzw. Verwender selbst einzuholen. Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie istbemüht, den Besteller über etwaige weitere Rechteinhaber auf Anfrage zu informieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedochnicht. Die Haftung von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ist im Zusammenhang mit derartigen Auskünften ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 4. Agentur- und Urhebervermerk / Belegexemplar4.1 Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrückllich einen Agentur- und Urbebervermerk, und zwar in einer Weise, daß keinZweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich ausdiesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Dies gilt auch bei der Verwendung in der Werbungoder bei Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen (auch digitalen) Medien, falls keine ausdrücklicheSondervereinbarung getroffen wurde. 4.2 Bei elektronischer/digitaler Verarbeitung des Bildmaterials ist der Agentur- und Urhebervermerk derart mit den Bilddaten zuverknüpfen, daß die Angaben auch bei Übertragung und öffentlicher Wiedergabe erhalten bleiben. 4.3 Von jeder Veröffentlichung im Druck sind Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie gemäß § 25 VerlagsG mindestens zweivollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Über sämtliche weiteren Verwendungen ist schriftlich unterAngabe der genauen Fundstelle (Publikation, Seitenzahl; im Internet: Domain, Rubrik) Auskunft zu erteilen. 5. Haftung von Stefan Diller - Wissenschaftliche PhotographieStefan Diller - Wissenschaftliche Photographie haftet nicht für Schäden, die dem Besteller / Verwender dadurch entstehen, dassdritte Rechteinhaber Ansprüche geltend machen, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Freigabeerklärungabgegeben oder die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographieallgemein erteilte Freigabeerklärung zur Verwendung des Bildmaterials (Nutzungsrechteeinräumung) bezieht sich allein auf dieFreigabe in Bezug auf solche Rechte, die von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie wahrgenommen werden. Sie beeinhaltetausdrücklich nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder weitere Rechteinhaber von abgebildeten urheberrechtlichgeschützten Gegenständen in eine Nutzung durch den Besteller eingewilligt haben. 6. Haftung des Bestellers6.1 Der Besteller / Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.Er trägt ferner die Verantwortung für die Betextung, für Verfälschungen in Bild und Wort, Entstellungen des urheberrechtlichgeschützten Werkes, insbesondere durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, sowieVerwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen oder allgemeine Persönlichkeitsreche verletzen können. Diesgilt insbesondere bei abredewidriger oder sinnentstellender Verwendung von Bild und Text. 6.2 Der Besteller haftet gegenüber Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie für jede ungenehmigte oder rechtsverletzendeVerwendung des Bildmaterials, insbesondere wegen unerlaubter Weitergabe, Überschreiten des vereinbarten Nutzungszwecks oder–umfangs, fehlenden Agentur- / Urhebervermerkes oder Entstellung. 6.3 Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter (vgl. insbes. Ziffern 3.7.; 6.1.) stellt der Besteller Stefan Diller - WissenschaftlichePhotographie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 6.4 Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Besteller. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendungsowie für unsachgemäße und mangelhafte Verpackungen liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigungzu Schadenersatz, auch dann, wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten unsererseitsgehen zu Lasten des Bestellers. 6.5 Der Besteller haftet für die Tilgung der digitalen Bilddaten nach Verwendung / Werkerstellung und im Falle der Nichtverwendung.7. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz7.1 Bei unberechtigter Verwendung (insbesondere auch bei der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs), Entstellung oderWeitergabe unseres Bildmaterials in analoger oder digitaler Form, bei unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, beiunberechtigter Fertigung von Dia-Duplizierungen, Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke desBestellers (auch in elektronischer/digitaler Form) sowie bei Weitergabe derselben an Dritte verlangen wir vorbehaltlich des üblichenNutzungshonorars Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (zB auf Basis der von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketingermittelten Bildhonorare oder unserer Preisliste).7.2 Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligenNutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten.7.3 Unterbleibt die Mitteilung über die Verwendung, berechnet Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ein Honorar fürMedienkontrolle sowie einen Zuschlag in Höhe von 200 % für die ungenehmigte Nutzung auf die nach unserer Preisliste zuberechnenden Honorare. 7.4 Zusätzlich zum Nutzungshonorar können sogenannte Blockierungskosten erhoben werden, wenn physisches Bildmaterial, an demder Besteller Nutzungsrechte erworben und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen abEmpfang bzw. der gemäß Ziffer 1.5. vereinbarten Frist nicht zurückgegeben wird. Die Blockierungskosten nach Fristüberschreitungbetragen pro Stück und angefangenen Monat € 15,- bei Farbdias und € 8,- bei Schwarz/Weiß-Fotos.7.5 Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten. Für bis zur Unbrauchbarkeit beschädigtebzw. verlorene Bildvorlagen ist der Schaden bis zur Höhe der Gesamtkosten für die tatsächliche Wiederbeschaffung einer Aufnahmebis zum Höchstbetrag von € 500,- zu ersetzen. Für wiederherstellbare Duplikatdias betragen die Kosten € 150,- für Schwarzweiß-Fotos€ 25,-. Archiv – und Handabzüge von Autorenfotografien gelten als nicht autorisiert; im Falle einer Einlieferung in den Kunsthandelverlangen wir in Bezug auf die Werks- und Sammler-Markt-Pflege Schadenersatz sowie die Auskehrung des Erlöses.7.6 Die jeweiligen Beträge gelten als vereinbart, ohne dass Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie die Höhe des Schadens imeinzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. WeitergehendeSchadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des für den Fall des Verlustes / Zerstörung vorgesehenenSchadensersatzes) bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schadennachzuweisen. 8. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 8.1 Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 14 Tagen zahlbar.8.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Würzburg, soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.8.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes, auch im Falle von Auslandslieferungen. ollten einzelneBestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihreStelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt. Stefan Diller, Würzburg, den 15.02.2011AGBHosting Powered by rockenstein AG Impressum